Drohnenkrieg
-
Mündliche Frage zur Unterbindung völkerrechtswidriger Drohneneinsätze des US-Militärs über den US-Stützpunkt Ramstein
Inwiefern hat die Bundesregierung ein eigenes Interesse daran, hinsichtlich der Möglichkeit völkerrechtswidriger Drohneneinsätze des US-Militärs über die Weisungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 4 A 1361/15, Urteil vom 19. März 2019) hinaus sicherzustellen, dass diese Verletzungen des Völkerrechts nicht auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verübt werden (bitte dieses Interesse darstellen), und wie gewichtet die Bundesregierung außen-, bündnis- und verteidigungspolitische Belange gegenüber der zweifelsfreien Einhaltung des Völkerrechts auf ihrem Hoheitsgebiet hinsichtlich der Garantie, dass dieses Recht nicht unter Nutzung deutschen Staatsgebietes verletzt wird und sei es auch mittelbar, beispielsweise durch die Weiterleitung von Daten über eine dort befindliche Relaisstation für die in Rede stehenden Drohneneinsätze?
-
Generalbundesanwalt: Freibrief für Drohnenkrieg über Ramstein
Die Bundesanwaltschaft hat mitgeteilt, nicht gegen Angehörige der Bundesregierung wegen eines Drohnenangriffs vom 3. Januar 2020 im Irak zu ermitteln. Dazu erklären die Bundestagsabgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Kathrin Vogler, Andreas Wagner und Hubertus Zdebel, welche am 27. Februar 2020 Strafanzeige erstattet hatten:
„Jedes Jahr sterben zahllose Zivilistinnen und Zivilisten durch völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe, die nur über die US-Basis in Ramstein möglich sind. Die Bundesregierung toleriert und ermöglicht dieses Vorgehen und bricht damit selbst das Völkerrecht und das Grundgesetz.
Schon vor gut einem Jahr hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Bundesregierung dazu verurteilt, sich aktiv zu vergewissern und auf die US-Regierung einzuwirken, dass die Air Base Ramstein nicht für völkerrechtswidrige Aktivitäten genutzt wird. Seither hat die Bundesregierung allerdings in der Sache nichts unternommen. Es finden nach wie vor völkerrechtswidrige Drohnenangriffe statt, deren Steuerbefehle und vermutlich auch die Auswertung über Ramstein laufen.