Die Bundesanwaltschaft hat mitgeteilt, nicht gegen Angehörige der Bundesregierung wegen eines Drohnenangriffs vom 3. Januar 2020 im Irak zu ermitteln. Dazu erklären die Bundestagsabgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Kathrin Vogler, Andreas Wagner und Hubertus Zdebel, welche am 27. Februar 2020 Strafanzeige erstattet hatten:
„Jedes Jahr sterben zahllose Zivilistinnen und Zivilisten durch völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe, die nur über die US-Basis in Ramstein möglich sind. Die Bundesregierung toleriert und ermöglicht dieses Vorgehen und bricht damit selbst das Völkerrecht und das Grundgesetz.
Schon vor gut einem Jahr hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Bundesregierung dazu verurteilt, sich aktiv zu vergewissern und auf die US-Regierung einzuwirken, dass die Air Base Ramstein nicht für völkerrechtswidrige Aktivitäten genutzt wird. Seither hat die Bundesregierung allerdings in der Sache nichts unternommen. Es finden nach wie vor völkerrechtswidrige Drohnenangriffe statt, deren Steuerbefehle und vermutlich auch die Auswertung über Ramstein laufen.
Aus diesem Grund hatten wir am 27. Februar Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung erstattet, um auf deren Verantwortlichkeit hinzuweisen. Anlass war ein gut dokumentierter und eindeutig völkerrechtswidriger Drohnenangriff am 3. Januar 2020 in Bagdad, bei dem neben militärischen Führern aus dem Irak und dem Iran (was die Welt nah an einen verheerenden Krieg gebracht hatte) auch ein weiteres Mal unbeteiligte Zivilisten getötet worden sind.
Die Bundesanwaltschaft versteckt sich hinter einer für sie bequemen und verkürzten juristischen Sichtweise und schützt damit die verantwortlichen Mitglieder der Bundesregierung. Zugestanden wird von ihr, dass die Bundesregierung verfassungsrechtlich verpflichtet ist, völkerrechtswidrige Aktivitäten von deutschem Territorium aus zu verhindern. Die Bundesanwaltschaft ist aber nicht bereit, daraus den – für uns als Anzeigeerstatter*innen zwingenden – Schluss zu ziehen, dass aus der vom OVG Münster herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Verpflichtung auch eine höchstpersönliche Verantwortlichkeit der ressortzuständigen Mitglieder der Bundesregierung resultieren muss: Sie unterscheidet zwischen politischer und persönlicher Verantwortung. Die Bundesanwaltschaft stellt damit mehr oder weniger einen Freibrief für völkerrechtswidriges Handeln in politischen Ämtern aus.
Mit ihrer Weigerung, auch nur ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, signalisiert die dem Justizministerium unterstellte oberste Ermittlungsbehörde, dass sie die durch die Bundesregierung überhaupt erst ermöglichte Fortsetzung der weltweiten völkerrechtswidrigen US-Drohnenmorde unter Nutzung des Stützpunkts Ramstein auch weiterhin ungeprüft dulden will.
Dem völkerrechtswidrigen von Ramstein ausgehenden Drohnenmorden muss endlich ein Ende gesetzt werden. Wir werden daher alle Möglichkeiten prüfen, um auch weiterhin gegen die US-Air Base Ramstein vorzugehen und so die Einhaltung des Völker- und Verfassungsrechts durchzusetzen.“
Schreiben der Generalbundesanwaltschaft vom 9. März 2020: https://www.andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1472-gba-zur-einstellung-der-anzeige-wegen-drohnenmord-via-ramstein