Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Ismet Kiliç

  • Ergänzungen zum Fortschrittsbericht des Europarates

    Redebeitrag von Andrej Hunko in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Präsentation des Fortschrittsberichts des Europarates (Activities of the Assembly’s Bureau and Standing Committee, 28 June-29 September 2019):

    Vielen Dank Herr Präsident.

    Der Fortschrittsbericht, da möchte ich mich erst mal bedanken bei Frau Nicole Trisse für die Präsentation. Sie haben auch viele wichtige Punkte angesprochen. Es ist ja immer so, wenn wir alle drei Monate hier den Fortschrittsbericht diskutieren, dass man Entwicklungen sieht, die tatsächlich ein Fortschritt sind. In anderen Bereichen kann man da Fragezeichen dransetzen. Ich will auch die Punkte noch mal betonen, die Sie angesprochen haben, dass es doch seit der letzten Sitzung einige Fortschritte gegeben hat in den russisch-ukrainischen Beziehungen, z.B. diesen Gefangenenaustausch. Der ist sicherlich sehr positiv, inklusive der 24 sogenannten Seeleute, die ausgetauscht worden sind – der ukrainischen Seeleute.

  • Mündliche Frage zu Bemühungen der Bundesregierung für die Freilassung eines aufgrund eines Interpol-Fahndungsersuchens in Slowenien verhafteten deutschen Staatsbürgers

    Hat sich die Bundesregierung nicht nur konsularisch, sondern in besonderer Weise um die Freilassung des aufgrund eines Interpol-Fahndungsersuchens in Slowenien verhafteten und in Auslieferungshaft befindlichen deutschen Staatsangehörigen I. K. bemüht (vergleiche „Duisburger in Haft: Wie die Türkei Interpol missbraucht“, www.waz.de vom 16. August 2019; etwa indem das Auswärtige Amt oder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz deutlich machten, dass eine Ungleichbehandlung und ein Diskriminierungsverbot nach Artikel 18 AEUV vorliegen, wenn I. K. als Asylbewerber nicht an die ihn verfolgende Türkei ausgeliefert werden konnte, er aus Sicht der slowenischen Justiz nach seiner Einbürgerung in Deutschland diesen Schutz aber verlieren soll), und wie hat sie gegenüber der slowenischen Regierung ausgedrückt, dass nach meiner Auffassung das aus der Türkei kommende Ersuchen zur Festnahme und Auslieferung politisch motiviert ist und damit nicht nur den Statuten von Interpol widerspräche (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/4365), sondern auch dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen des Europarates von 1957, wonach das Ersuchen aus der Türkei zwingend abzulehnen ist, wenn die strafbare Handlung, deretwegen es begehrt wird, als eine politische Tat anzusehen ist (Artikel 3 Absatz 1 EuAlÜbk) oder die Verfolgung auf politischen Anschauungen der Betroffenen beruht (Artikel 3 Absatz 2 EuAlÜbk)?

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko