Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Ramstein

  • Mündliche Frage zur Unterbindung völkerrechtswidriger Drohneneinsätze des US-Militärs über den US-Stützpunkt Ramstein

    Inwiefern hat die Bundesregierung ein eigenes Interesse daran, hinsichtlich der Möglichkeit völkerrechtswidriger Drohneneinsätze des US-Militärs über die Weisungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 4 A 1361/15, Urteil vom 19. März 2019) hinaus sicherzustellen, dass diese Verletzungen des Völkerrechts nicht auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verübt werden (bitte dieses Interesse darstellen), und wie gewichtet die Bundesregierung außen-, bündnis- und verteidigungspolitische Belange gegenüber der zweifelsfreien Einhaltung des Völkerrechts auf ihrem Hoheitsgebiet hinsichtlich der Garantie, dass dieses Recht nicht unter Nutzung deutschen Staatsgebietes verletzt wird und sei es auch mittelbar, beispielsweise durch die Weiterleitung von Daten über eine dort befindliche Relaisstation für die in Rede stehenden Drohneneinsätze?

  • Generalbundesanwalt: Freibrief für Drohnenkrieg über Ramstein

    Die Bundesanwaltschaft hat mitgeteilt, nicht gegen Angehörige der Bundesregierung wegen eines Drohnenangriffs vom 3. Januar 2020 im Irak zu ermitteln. Dazu erklären die Bundestagsabgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Kathrin Vogler, Andreas Wagner und Hubertus Zdebel, welche am 27. Februar 2020 Strafanzeige erstattet hatten:

    „Jedes Jahr sterben zahllose Zivilistinnen und Zivilisten durch völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe, die nur über die US-Basis in Ramstein möglich sind. Die Bundesregierung toleriert und ermöglicht dieses Vorgehen und bricht damit selbst das Völkerrecht und das Grundgesetz.

    Schon vor gut einem Jahr hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Bundesregierung dazu verurteilt, sich aktiv zu vergewissern und auf die US-Regierung einzuwirken, dass die Air Base Ramstein nicht für völkerrechtswidrige Aktivitäten genutzt wird. Seither hat die Bundesregierung allerdings in der Sache nichts unternommen. Es finden nach wie vor völkerrechtswidrige Drohnenangriffe statt, deren Steuerbefehle und vermutlich auch die Auswertung über Ramstein laufen.

  • Die Macht um Acht: Barbarisch umgebracht, barbarisch manipuliert

    "Staatsminister Michael Roth (SPD) antwortete am 30. November 2016 im Bundestag zwar auf Nachfrage des Linkspartei-Abgeordneten Andrej Hunko, die USA hätten dem Auswärtigen Amt gesprächsweise versichert, dass unbemannte Luftfahrzeuge von Ramstein aus weder gestartet noch gesteuert würden, räumte aber zum ersten Mal ein, [...]"

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  • Bundestagsgutachten belegt: Deutschland könnte wie der Irak US-Truppen des Landes verweisen

    "Der Bundestagsabgeordnete und europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko, hat im Zuge der mutmaßlichen Schlüsselrolle, die der US-Militärstützpunkt Ramstein bei der Ermordung des iranischen Top-Generals Qassem Soleimani gespielt hat, darauf hingewiesen, dass es rechtlich möglich wäre, den US-Truppen ihr Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland zu kündigen."

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  • "Symbol der Gewaltordnung" - Proteste gegen US-Basis Ramstein

    "Auch Andrej Hunko, Bundestags-Abgeordneter der Linken, ist vor Ort und hat mit RT Deutsch über die Proteste und die Rolle Ramsteins gesprochen."

    Das Interview als Video auf deutsch.rt.com

  • Jemeniten mit Teilerfolg gegen Bundesrepublik!

    "Auch der Linke-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (55) begrüßt das Urteil, sagt: 'Die Bundesregierung muss sich umgehend Zugang zur US-Luftwaffenbasis in Ramstein verschaffen und aufklären, ob dieser für den völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg in Asien und Afrika genutzt wird. Ich bin erleichtert, dass auch das Oberverwaltungsgericht in Münster Zweifel hegt, ob die Einsatzpraxis in Ramstein dem humanitären Völkerrechts genügt.'"

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  • German government must stop the drone war in Ramstein!

    "The German government must immediately gain access to the US air force base in Ramstein and find out whether it is being used for the drone war in Asia and Africa, which is contrary to international law. We have been calling for this for years. I am glad that the Higher Administrative Court in Münster now also has doubts as to whether the deployment practice in Ramstein complies with international humanitarian law", explains Andrej Hunko, member of the Bundestag.

    In the "Bin Ali Jaber v Germany" case, the Higher Administrative Court ruled in favour of three plaintiffs from Yemen on decisive points. The German Government must urge the USA to comply with international law when using its Ramstein military base. The Foreign Office had always rejected this obligation and declared that there was "no reason to assume that the provision of the Ramstein Air Force Base could be an aiding and abetting of an international crime or itself an international crime".

  • Nach Urteil des OVG Münster: Auswärtiges Amt muss den Drohnenkrieg in Ramstein stoppen!

    „Die Bundesregierung muss sich umgehend Zugang zur US-Luftwaffenbasis in Ramstein verschaffen und aufklären, ob dieser für den völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg in Asien und Afrika genutzt wird. Diese Forderung haben wir seit Jahren erhoben. Ich bin erleichtert, dass nun auch das Oberverwaltungsgericht in Münster Zweifel hegt, ob die Einsatzpraxis in Ramstein dem humanitären Völkerrechts genügt“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko.

    Das OVG gab im Fall „Bin Ali Jaber gegen Deutschland“ drei Klägern aus dem Jemen in entscheidenden Punkten Recht. Die Bundesregierung müsse die USA darauf drängen, bei der Nutzung ihrer Militärbasis Ramstein das Völkerrecht einzuhalten. Die Bundesregierung hatte diese Verpflichtung stets zurückgewiesen und erklärt, es bestehe „keine Veranlassung, davon auszugehen, dass die Überlassung des Luftwaffenstützpunktes Ramstein eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt oder selbst ein völkerrechtliches Delikt sein könnte“.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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