Verband Deutscher Reeder
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Bundestagsgutachten: Aussetzen von Geretteten in Libyen auch für Handelsschiffe strafbar
„Kapitäninnen und Kapitäne von Schiffen unter deutscher Flagge machen sich strafbar, wenn sie gerettete Geflüchtete nach Libyen bringen. Nicht nur Staaten, sondern auch Private müssen sich also an das Verbot von Zurückweisungen (Refoulementverbot) halten. Der Verband Deutscher Reeder muss dies eilig unter seinen Mitgliedern bekannt machen“, erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Handelsschiffkapitäninnen und –kapitäne deutsch beflaggter Schiffe machen sich wegen „Aussetzung“ nach § 221 StGB strafbar, wenn sie Geflüchtete in Länder wie Libyen bringen. Das schreiben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in dem Gutachten „Seenotrettung durch nicht-staatliche Akteure“. Zwar sieht die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt (SeeFSichV) eine Befolgung von Anweisungen einer zuständigen Seenotleitstelle vor. Das Refoulementverbot gilt jedoch als höherrangiges Recht.