Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Venedig-Kommission des Europarates soll sich mit Annullierung der Wahl in Rumänien beschäftigen

Anlässlich der Annullierung der Präsidentschaftswahl in Rumänien durch das dortige Verfassungsgericht hat die parlamentarische Versammlung des Europarates am 13.12.24 in Paris beschlossen, die Venedig-Kommission mit einer dringlichen Ausarbeitung zu beauftragen, unter welchen Bedingungen und auf welcher rechtlichen Grundlage Wahlen von einem Verfassungsgericht annulliert werden können.
 
Die regelmäßig in Venedig tagende „Europäische Kommission für Demokratie durch Recht“ ist ein Expertengremium des Europarates, das die nationalen Regierungen in Verfassungsfragen berät. Die Ausarbeitungen haben empfehlenden Charakter, haben jedoch aufgrund der hohen Reputation ein großes politisches Gewicht. 
 
Hintergrund ist die Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts im laufenden zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahl, diese zu stoppen und den ersten Wahlgang zu annullieren. Das Gericht stützt sich in seiner Begründung auf Geheimdienstberichte, die von verdächtigen social-media-Aktivitäten berichten, ohne jedoch Beweise für gezielte Einflussnahme, etwa durch Russland, vorzulegen.
 
Der deutsche Abgeordnete Andrej Hunko (BSW), der den Antrag für die Anrufung der Venedig-Kommission gestellt hatte, sagte dazu: „Noch nie wurde in Europa eine Wahl auf so unklarer Rechtsgrundlage annulliert. Ich möchte, dass sich die Venedig-Kommission damit befasst, auch um einen Präzedenzfall für künftige Wahlen zu vermeiden.“

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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