Als wichtige Vorstufe einer „Europäischen Verteidigungsunion“ sehen die EU-Verträge das Instrument der sogenannten „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (SSZ, engl. PESCO) vor. Diese Militärunion ermöglicht es einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten, in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik enger zusammenzuarbeiten. Im Gegenzug gehen sie verbindliche Verpflichtungen etwa zur Erhöhung ihrer Verteidigungsausgaben und zur sicherheits- und verteidigungspolitischen Integration ein. Die Bundesregierung zählt zu den treibenden Kräften, die über die SSZ ein militärisches Kerneuropa voranbringen wollen. Auf der Tagung des RfAB am 11. Dezember soll die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ mit einem Ratsbeschluss förmlich begründet werden.
Mit der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ werden die Fehlausrichtung und die Militarisierung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik weiter institutionalisiert und beschleunigt. Die maßgeblich von den Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Spaniens und Italiens ausgearbeitete Notifizierungsmitteilung beinhaltet weitreichende Verpflichtungen, die einer friedlichen EU entgegenstehen. Dazu gehören u.a. die Verpflichtungen, die Verteidigungsausgaben regelmäßig zu erhöhen und Ausgaben für militärtechnologische Forschung einzuhalten. Zudem verpflichten sich die Unterzeichner, durch GSVP-Missionen und den weiteren Aufbau der „EU Battle Groups“ eine Vorreiterrolle in der militärgestützten Krisen- und Interventionspolitik zu spielen.
Dieses militärische Kerneuropa hebelt die bisher in der EU gültige Einstimmigkeitsregel bei Entscheidungen zur GASP und GSVP aus, da nicht-teilnehmende EU-Staaten Entscheidungen im Rahmen der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ nicht blockieren können. Zudem werden die nicht teilnehmenden Staaten (oder solche, die eine „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ zu einem späteren Zeitpunkt wieder verlassen wollen) in Fragen der GASP und GSVP marginalisiert. Damit schwinden auch die Spielräume für eine zivile Neuausrichtung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik.
Es droht zudem eine weitere Aushöhlung der Entscheidungskompetenz des Bundestags über die Beteiligung deutscher Streitkräfte an Auslandseinsätzen: Um künftig kurzfristige und flexible Truppenentsendungen zu ermöglichen, verpflichten sich die Mitgliedstaaten zur Verkürzung ihrer nationalen Entscheidungsprozesse und von „fast-track“ Prozeduren. Der Parlamentsvorbehalt und der Charakter der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“ drohen zur Makulatur zu werden.
Die derzeit geschäftsführend amtierende Bundesregierung besitzt zudem keine politische Legitimation, auf EU-Ebene Entscheidungen zu treffen, die derart weitreichende und verbindliche Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, ohne den Bundestag an dieser Entscheidungsfindung zu beteiligen und über die parlamentarische Befassung auch eine öffentliche Debatte zu ermöglichen.
Die Fraktion DIE LINKE. fordert die Bundesregierung deshalb auf, sich auf der Tagungen des RfAB am 11. Dezember und des Europäischen Rates am 14./15. Dezember dafür einzusetzen, dass die Europäische Union künftig eine dem Frieden verpflichtete Politik betreibt, die das Gewaltverbot, wie es in der Charta der Vereinten Nationen formuliert ist, achtet.
Auf Englisch: “Permanent Structured Cooperation” cements the militarisation of EU foreign and security policy