Persönliche Erklärungen zur Abstimmung
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".
Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt (Stiftungsfinanzierungsgesetz - StiftFinG)“ (Drs. 20/8726) von Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Sevim Dagdelen, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Jessica Tatti, Alexander Ulrich vom 10. November 2023
Die gesetzliche Regelung der Finanzierung der politischen Stiftungen gemäß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2023 ist verfassungsrechtlich erforderlich. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird dem demokratischen Gebot, Chancengleichheit der Parteien herzustellen und für Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Stiftungsförderung zu sorgen, jedoch nicht gerecht. Aus den folgenden Gründen lehnen wir den Gesetzesentwurf der Koalition und der CDU/CSU ab:
Persönliche Erklärung der Abgeordneten Andrej Hunko, Matthias M. Birkwald, Zaklin Nastic und Alexander Ulrich nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ (Drucksachen 20/2573 und 20/3312):
Erneut will die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz verändern, um Corona-Maßnahmen bis zum Frühjahr 2023 zu verlängern bzw. zu ermöglichen. Wir lehnen diese Verlängerung ab und stimmen deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Zeit ist überfällig, um den Corona-Krisenmodus zu verlassen und zu einer rationalen, evidenzbasierten und verhältnismäßigen Politik im Umgang mit dem Virus zu gelangen, wie die meisten anderen europäischen Länder.
Gemeinsame Erklärung von Sahra Wagenknecht, Sevim Dagdelen, Sören Pellmann, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Klaus Ernst, Christian Leye zur Abstimmung über den Ukraine-Antrag von SPD/CDU/CSU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drucksache 20/846) am 27.02.2022
Der militärische Großangriff Russlands auf die Ukraine ist ein völkerrechtswidriger Krieg, den wir unmissverständlich verurteilen. Der Einmarsch in ein anderes Land ist durch nichts zu rechtfertigen, weder durch den Verweis auf eigene Sicherheitsinteressen noch durch ebenfalls völkerrechtswidrige Handlungen der NATO. Wir fordern einen sofortigen Waffenstillstand und einen Rückzug der russischen Truppen.
Der Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zur aktuellen Lage ist absolut ungeeignet, zu einem Ende des Blutvergießens beizutragen. Die Bundesregierung erhält damit Generalermächtigung für Waffenlieferungen Deutschlands an die Ukraine, die Entsendung deutscher Truppen an die russische Grenze und Sanktionen, die vor allem die Bevölkerung in Russland aber auch in die Bevölkerungen in Europa treffen werden.
Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ (Drucksachen 20/188 und 20/250):
Dem von der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf, in dem eine Impfpflicht für Beschäftigte besonderer Berufsgruppen im Pflege- und Gesundheitsbereich („einrichtungsbezogene Impfpflicht“) vorgesehen ist, kann ich nicht zustimmen. Ich lehne die Einführung der einrichtungsbezogenen (ebenso wie der allgemeinen) Impfpflicht ab. Hierfür sind folgende Gründe für mich ausschlaggebend:
Am 7. September wurde im Bundestag ein weiteres Mal über Änderungen am Infektionsschutzgesetz abgestimmt. Erneut wurden diese Änderungen völlig intransparent, fast ohne Diskussion und durch die "Hintertür" in einem anderen Gesetzentwurf versteckt, vorgenommen - dieses Mal im Gesetz für den Aufbaufonds für Flutgebiete (Drucksachen 19/32039 und 19/32275). Ich habe aus den folgenden Gründen mit NEIN gestimmt - genau wie der Rest der Fraktion DIE LINKE (siehe Abstimmungsergebnis). Hier meine Beweggründe:
- Es ist inakzeptabel, dass die Änderungen am IfSG erneut in völlig intransparenter Weise über eine Hintertür in einem anderen Gesetz realisiert wurden – in diesem Fall das Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz. Derartig wichtige Themen müssen transparent und mit ausreichend Zeit diskutiert und dann abgestimmt werden. Dies war nicht gegeben, was schon allein eine Ablehnung begründen würde. Unter anderem auf Druck der LINKEN im Bundestag wurde die Abstimmung zumindest getrennt, so dass sie nicht mehr mit dem Aufbauhilfefonds gekoppelt ist.
- Die Einführung einer generellen Pflicht, bei Einreise nach Deutschland einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen zu können, ist nicht zeitgemäß. Durch die gesamte Pandemie-Zeit hindurch wurde diese Pflicht vom Infektionsgeschehen im Land vor der Einreise abhängig gemacht. Jetzt, wo anders als zuvor der Großteil der Bevölkerung gegen schwere Verläufe von Covid19 geschützt ist, stellt eine solche Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte dar.
- Die ohne ausreichende parlamentarische Debatte eingefügte Erlaubnis für Arbeitgeber, den Impfstatus von Beschäftigten abzufragen und davon die Beschäftigung abhängig zu machen, lehne ich in dieser Form ab. Es gibt große Zweifel in Bezug auf die Datenschutzkonformität einer solchen Regelung und ob sie zum aktuellen Zeitpunkt geeignet, notwendig und verhältnismäßig ist, um die Pandemie zu bewältigen. Die Entscheidung, sich mit den neuen Impfstoffen gegen Covid19 impfen zu lassen, muss eine persönliche Entscheidung sein. Um höhere Impfquoten zu erreichen, ist nicht Druck, sondern sind Überzeugung und transparente Kommunikation die richtigen Mittel.
- Die Abkehr von der Sieben-Tage-Meldeinzidenz als alleinigen Maßstab für die teils gravierend in die Grundrechte eingreifenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie begrüße ich. Ich bekräftige, was ich bei der IfSG-Änderung im April gesagt habe: „Es ist Ausdruck des politischen Versagens der Bundesregierung, dass nach einem Jahr Pandemie noch immer kein verlässliches Instrument zur Darstellung des Infektionsgeschehens etabliert wurde. Regelmäßige repräsentative Stichprobentestungen könnten dieses Problem beheben. Aus mir unerfindlichen Gründen wird sich aber weiter auf die äußerst ungenaue Sieben-Tage-Inzidenz gestützt. Diese wird mit zunehmender Impfung der Risikogruppen außerdem immer weniger aussagekräftig und müsste differenziert nach Alterskohorten betrachtet werden.“
All diese Erwägungen zusammengenommen lassen mich zu dem Ergebnis kommen, die Änderungen abzulehnen.
Persönliche Erklärung von Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE, nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu den Abstimmungen über zwei Gesetzentwürfe (Drucksachen 19/20048 und 19/19755) zur Ersetzung des "Transsexuellengesetzes" durch ein Selbstbestimmungsgesetz.
Ich habe heute im Bundestag für die beiden Gesetzentwürfe zur Abschaffung des diskriminierenden „Transsexuellengesetzes“ (TSG) und dessen Ersetzung durch ein Selbstbestimmungsgesetz gestimmt. Es wäre ein wichtiges Zeichen für die umfassende geschlechtliche Selbstbestimmung gewesen, endlich das TSG zu überwinden und damit die Menschenrechte von Trans*-Personen zu stärken. Leider hat sich die SPD wieder einmal auf den Koalitionszwang berufen und diesen Schritt verhindert, obwohl es eine rechnerische Mehrheit für das Vorhaben gibt.
Persönliche Erklärung von Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE, nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über eine Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV), Drucksachen 19/29257, 19/29397:
Ich habe bei der heutigen o. g. Abstimmung im Bundestag mit JA gestimmt. Dazu bewogen hat mich die folgende Abwägung:
- Diverse Grundrechte wurden mit der Begründung eingeschränkt, das Infektionsgeschehen des Coronavirus SARS-CoV2 einzudämmen. Grundlage hierfür war die Tatsache, dass Menschen das Virus übertragen können. Dies gilt nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen für vollständig Geimpfte und für jene, die eine natürliche Immunität durch Infektion aufgebaut haben, zumindest für einen erheblichen Zeitraum nur noch in einem zu vernachlässigendem Ausmaß.
- Die durch das Grundgesetz garantierten Grundrechte sind kein Privileg, das vom Staat nach eigenen Erwägungen gewährt wird. Sie können lediglich in einer Ausnahmesituation begründet eingeschränkt werden, wenn dies verhältnismäßig ist und wenn die Maßnahmen geeignet sind. Dies ist im genannten Fall nicht mehr gegeben. Deshalb müssen die Einschränkungen zurückgenommen werden.
Persönliche Erklärung von Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE, nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Drucksache 18/5780.
Ich habe bei der heutigen Abstimmung im Bundestag über ein drittes Kreditprogramm für Griechenland mit NEIN gestimmt. Die folgenden Gründe haben mich dazu bewogen:
Persönliche Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung zur Namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag am 09. April 2014 über den Antrag der Bundesregierung zur „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen" von Sevim Dagdelen, Sahra Wagenknecht, Alexander Neu, Heike Hänsel, Inge Höger, Annette Groth, Alexander Ulrich, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Karin Binder, Pia Zimmermann, Niema Movassat, Azize Tank, Katrin Werner
Wir haben heute aus prinzipieller Sicht, aber gerade auch angesichts der konkreten Sachlage, gegen den Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY gestimmt. Wir teilen die Einschätzung aus der Friedensbewegung, von Friedensaktivisten und Friedensforschern, dass „kein plausibler Grund erkennbar (ist), den zwischen Syrien und den Vereinten Nationen bzw. der OPCW ausgehandelten Abzug des gesamten syrischen Chemiewaffenarsenals und dessen Vernichtung mit einer militärischen Komponente von Seiten der Bundesrepublik Deutschland zu begleiten.“ (Stellungnahme Bundesausschuss Friedensratschlag 08.04.2013).
Persönliche Erklärung von Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE zu dem vom Bundesministerium der Finanzen eingebrachten Antrags zur Bewilligung von Finanzhilfen zugunsten Spaniens:
Durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) sollen spanischen Banken Kredite in Höhe bis zu von 100 Mrd. Euro gewährt werden, die über den staatlichen spanischen Restrukturierungsfonds (FROB) an die Banken weitergeleitet werden. Der spanische Staat soll nach Ansicht der Bundesregierung für diese „Finanzhilfe“ haften. Gleichzeitig verpflichtet er sich, den Bankensektor zu restrukturieren und durch Spardiktate die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters und des Defizitverfahrens zu erfüllen. Sollte der ESM in Kraft treten, dann sollen die Kredite von der EFSF auf den ESM übertragen werden.
Ich lehne dieses weitere Bankenrettungspaket aus den folgenden Gründen ab: