Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Neben der Türkei nutzt auch die Ukraine die Organisation, um Oppositionelle zu verfolgen

Von Andrej Hunko

Die internationale Polizeiorganisation Interpol wird weiterhin als Instrument politischer Verfolgung missbraucht. Das bestätigen Antworten des Bundesjustizministeriums auf kleine Anfragen der Linksfraktion zu sogenannten Artikel-3-Verstößen. Der Passus in den Interpol-Statuten legt fest, dass die über das Generalsekretariat der Behörde in Lyon weitergereichten Fahndungsersuchen nicht für Angelegenheiten »politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters« genutzt werden sollen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.  

So wurde im Sommer bekannt, dass die Türkei einen Haftbefehl gegen den deutsch-türkischen Schriftsteller Dogan Akhanli über Interpol verbreiten ließ. Der deutsche Staatsangehörige wurde in Spanien festgenommen, nach internationalen Protesten und einer Intervention des Auswärtigen Amtes allerdings wieder freigelassen. Sogar die Bundeskanzlerin warf der Türkei in dem Fall den Missbrauch von Interpol vor. Schließlich entschied die spanische Justiz, dass Akhanli nicht ausgeliefert wird und nach Deutschland ausreisen darf. 

Interpol kategorisiert seine Notices, zu deutsch »Ausschreibungen«, nach Farben. Am bekanntesten ist die Fahndung zur Festnahme (die sogenannte Rot-Ecke). Möglich ist aber auch die Fahndung zur Aufenthaltsermittlung (Blau-Ecke), von der die Betroffenen nichts mitbekommen. Seit dem Putschversuch in der Türkei am 15. Juli 2016 hat das Interpol-Zentralbüro auf Ersuchen türkischer Behörden hin beispielsweise 530 Aufforderungen zur Festnahme und 39 zur Aufenthaltsermittlung an die Mitgliedsstaaten verteilt (siehe dazu auch die Studie des Stockholm Center for Freedom zur Türkei).  

Äußerst besorgniserregend sind diesbezüglich die Zahlen aus der Ukraine: Nach dem Umsturz 2014 erhielten die Interpol-Nationalbüros 2.056 Fahndungsersuchen dortiger Behörden, davon 1.569 »Rot-Ecken« und 487 »Blau-Ecken«. Nur 16 dieser Begehren werden von Interpol als missbräuchlich betrachtet. Diese Zahl stimmt nicht mit meinen Beobachtungen überein. Es kann als sicher gelten, dass der ukrainische Inlandsgeheimdienst Sluschba Bespeky Ukrajiny (SBU) hinter vielen Fahndungen steckt. Er ist für Menschenrechtsverletzungen und die Führung schwarzer Listen bekannt. Auch das Bundesinnenministerium attestierte dem SBU zuletzt die Verletzung rechtsstaatlicher Standards.  

Die Fahndungs- und Aufenthaltsermittlungsanfragen wurden im Interpol-Generalsekretariat zwar auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft, die Organisation verließ sich aber hauptsächlich auf die fahndenden Behörden ihrer 190 Mitgliedsstaaten. Das hatte zuletzt auch der Europarat bemängelt. Nach dem Fall Akhanli rief das Bundesjustizministerium die Interpol-Mitglieder dazu auf, die Behörde »verstärkt« über Zweifel an der Einhaltung der Statuten zu informieren. Auf der Ebene der Europäischen Union fand ein erstes Treffen der EU-Kommission mit Vertretern einiger Mitgliedsstaaten zum Umgang mit den Fahndungsersuchen statt. Zu den Teilnehmern gehörten Regierungsvertreter aus Deutschland, Belgien und Spanien.  

Ein Austausch auf EU-Ebene ist allerdings nicht ausreichend. Auch mehr Personal für die Artikel-3-Prüfungen im Generalsekretariat wird das Problem nicht lösen, denn wie im Fall von Dogan Akhanli können Betroffenen angebliche Beweise untergeschoben werden, um sie wegen vermeintlich unpolitischer Straftaten verfolgen zu lassen. Nachdem seine Auslieferung abgelehnt worden war, hatte Interpol die türkische Polizei gebeten, keine Fahndungen im Zusammenhang mit dem Putsch mehr auszusenden.  

Politische Konsequenzen hatten die festgestellten Verstöße der Türkei bislang allerdings nicht. Notwendig wäre, dass sich beispielsweise das Auswärtige Amt bei jedem Einzelfall einschaltet, der deutsche Staatsbürger betrifft, oder dass die deutsche Botschaft bei der türkischen Regierung protestiert.  

Die EU-Kommission will demnächst eine weitere Konferenz zur Erarbeitung eines gemeinsamen Vorgehens der Mitgliedsstaaten ausrichten. Rückwirkend sollen bei Interpol außerdem Zehntausende »Rot-Ecken« auf eine mögliche politische Verfolgung der Betroffenen überprüft werden. Es wäre ein wichtiges politisches Signal, zuerst die Ersuchen aus der Türkei und der Ukraine zu behandeln.

Dieser Artikel erschien in der Tageszeitung junge Welt vom 19. Dezember 2017. Der Autor ist Abgeordneter der Partei Die Linke im Bundestag und deren europapolitischer Sprecher. 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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