Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Unter dem Stichwort „Interoperabilität“ sollen die großen europäischen Datenbanken aus dem Bereich Justiz und Inneres mithilfe einer Verordnung zusammengelegt werden. Dies betrifft die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, das Schengener Informationssystem (SIS II) und die Visumsdatenbank (VIS), die sämtlich von der Agentur für IT-Großsysteme (eu-LISA) geführt werden. Sie sollen mit dem geplanten „Ein-/Ausreisesystem“ (EES), dem Europäischen „Reiseinformations- und –genehmigungssystem“ (ETIAS) und dem „Europäischen Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige“ (ECRIS-TCN) in einem „gemeinsamen Identitätsspeicher“ verschmelzen.

Ab 2020 soll die technische Umsetzung beginnen, vorher müssen sich der Rat, die Kommission und das Parlament jedoch auf die gesetzlichen Grundlagen verständigen. Die bestehenden Verordnungen für SIS II (dreistufig), VIS und Eurodac sollen dafür erneuert werden. Die Verordnung über das EES enthält bereits die „vollständige Interoperabilität“ mit dem VIS, die beiden Systeme sollen eine Plattform mit dem ETIAS bilden. Schließlich enthält auch die im September beschlossene ETIAS-Verordnung entsprechende Anforderungen zur „Interoperabilität“. Die Rechtssetzung des vorgeschlagenen ECRIS-TCN wird derzeit diskutiert.

Das Projekt „Interoperabilität“ ist so gewaltig, dass es während eines Zeitraums von neun Jahren (2019-2027) Haushaltsmittel von 424,7 Mio. EUR verschlingen soll. Diese Schätzung der Kommission bezieht sich aber nur auf zentralisierte System. Ich gehe davon aus, dass Mittel in ähnlicher Höhe für Anpassungen in den Mitgliedstaaten erforderlich sind.

Aus bürger- und datenschutzrechtlicher Perspektive ist das Vorhaben brachial. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder würden mit Personendaten in einer einzigen Datei gespeichert, diese wären dann durchsuchbar. Geplant ist ein „gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten“, der jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten überprüft. Vorgesehen ist ein einheitliches „Europäisches Suchportal“, das bei einer für polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Schließlich soll auch ein „Detektor für Mehrfachidentitäten“ eingeführt werden, der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht.

Die Neuerungen betreffen zunächst vor allem Geflüchtete und Drittstaatenangehörige, da über diesen Personenkreis in Eurodac und VIS die meisten biometrischen Daten vorhanden sind. Es folgen andere Drittstaatenangehörige und später womöglich auch Unionsangehörige. Entsprechende Pläne, Grenzübertritte von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu speichern, liegen bereits auf dem Tisch.

Mit der „Interoperabilitätslösung“ entsteht de facto für alle Asylsuchende, Migranten, Touristen, straffällig Gewordene sowie Verdächtige ein zentralisiertes Datenblatt. Wir lehnen die Zusammenlegung der „Datentöpfe“, wie es der ehemalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière genannt hatte, deshalb rigoros ab. „Interoperabilität“ bedeutet, die existierenden Datenbanken entgegen ihrem ursprünglichen Zweck zu nutzen. Dies nutzt vor allem den Polizei- und Geheimdienstbehörden, die sich auch in der Vergangenheit für die Ausweitung von Zugriffsberechtigungen stark gemacht haben, und dies etwa bei Eurodac auch erreichen konnten.

Wenn sich die Europäische Union tatsächlich für die Zusammenlegung der „Datentöpfe“ entschließt, wäre dies vermutlich unumkehrbar. Mich besorgt die Macht, die eu-LISA als Hüterin des neuen zentralen „Datentopfes“ erhält. Wir werden diesem Projekt deshalb auf politischer Ebene den größtmöglichen Widerstand entgegensetzen. Das bedeutet aber auch, dass sich Bürger- und Menschenrechtsgruppen, netzpolitische Aktivisten und Datenschützer dagegen stemmen müssen.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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