Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Nach kurzer Sommerdebatte: SPD für Beschaffung von unbemanntem Waffensystem für Bundeswehr

Andrej Hunko

Nach sechs Jahren hat der Verteidigungsausschuss des Bundestages am Montag wieder zu einer Anhörung für die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr geladen. Nachdem die amtierende Bundesregierung bereits das Leasing bewaffnungsfähiger unbemannter Luftfahrzeuge aus Israel beschlossen hatte, sollen die »Heron TP«-Drohnen nun mit Raketen ausgerüstet werden. Spätestens in zwei Jahren könnten sie dann in Afghanistan sowie später in Mali eingesetzt werden.

Unter der Bezeichnung »Drohnendebatte« führte das Verteidigungsministerium im Sommer mehrere Veranstaltungen zumeist mit Befürwortern von Kampfdrohnen durch. Auf die Anhörung drängte schließlich die SPD. In der Vergangenheit hatte sich die Partei zur Bewaffnung von Drohnen unentschieden gezeigt und dafür gesorgt, dass die letzten beiden Koalitionsverträge eine ausführliche Würdigung von Gegenargumenten versprachen. Nach der kurzen Sommerdebatte wollen führende Sozialdemokraten dem Koalitionspartner nun grünes Licht geben. Das verkündete auch der SPD-Verteidigungspolitiker Fritz Felgentreu über den Kurzbotschaftendienst Twitter, bevor die Sachverständigen überhaupt ihre Argumente vorgetragen hatten.

Keine Kontrollinstanz

Wie bei Bundestagsanhörungen üblich, durfte jede Fraktion einen Experten benennen, die Befürworter von Kampfdrohnen hatten deshalb die Oberhand. Kritisch äußerten sich nur die Juristen Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights und Christian Marxsen vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Sie waren von der Linksfraktion bzw. den Grünen als Experten geladen und legten dar, wie Kampfeinsätze mit Drohnen zunehmen. Marxsen kritisierte zudem die Nebelkerze »Parlamentsarmee«. Abgeordneten ist es nach einmaliger Zustimmung zum Einsatz von Kampfdrohnen in den Mandatsgebieten der Bundeswehr nicht möglich, weiteren Einfluss auf die Operationen zu nehmen. So hatte es der von der SPD geladene Rechtswissenschaftler Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam vorher dargestellt.

Es gibt auch keine deutsche Kontrollinstanz für die völkerrechtswidrige Nutzung der unbemannten Systeme und keinen Rechtsschutz für Betroffene. Mit diesem Argument begegnete Marxsen der Behauptung der Bellizisten in der Anhörung, dass die Bundeswehr allein aus ihrem Selbstverständnis heraus niemals außergerichtliche Hinrichtungen durchführen würde, wie es die USA seit zwei Jahrzehnten mit bewaffneten Drohnen tun. Das darf bezweifelt werden, denn die Erfahrung zeigt, dass Bundeswehr-Einsätze in den vergangenen Jahren immer wieder operativ und territorial ausgeweitet wurden, ohne das Parlament einzubeziehen.

Ein skurriles Argument für die Drohnenbewaffnung wiederholte Carlo Masala von der Universität der Bundeswehr in München, der auch das Auswärtige Amt in Sicherheitsfragen berät. Laut dem von der FDP bestimmten Sachverständigen hätte das Massaker mit rund 100 Getöteten beim Bombardement eines Tanklasters im afghanischen Kundus 2009 verhindert werden können, wenn statt eines Kampfjets eine viel präzisere Kampfdrohne zum Einsatz gekommen wäre. Auch mit einer Drohne wäre der Angriff auf die Zivilisten aber völkerrechtswidrig gewesen.

Neues Kräfteverhältnis

Die interessanteste Frage in der Debatte war deshalb, ob Drohnen die Tür zu neuen Möglichkeiten der Kriegführung aufstoßen, wie es Jurist Schüller herausgearbeitet hat, oder lediglich ein neues Transportmittel für Waffen sind, über deren Einsatz am Ende doch ein Soldat entscheidet. Die letztere Position vertrat auch der von der CDU/CSU mandatierte Oberstleutnant André Wüstner vom Deutschen Bundeswehr-Verband, der keinen Unterschied zwischen Drohnen oder Kampfjets sehen mochte.

Wie locker der Finger am Abzug in der Ferne sitzt, zeigt aber der NATO-Partner Türkei, dessen Armee gegenwärtig in drei nicht erklärten Kriegen und sogar im eigenen Land in großem Umfang bewaffnete Drohnen einsetzt. Damit wird das Kräfteverhältnis deutlich verschoben. Über diesen Beleg für die These von Kampfdrohnen als »Gamechanger« wurde in der Anhörung nicht gesprochen.

Erschienen in junge Welt vom 7. Oktober 2020.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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