Neben Griechenland und Italien bestehen mittlerweile auch hinsichtlich Ungarns erhebliche Zweifel, ob dort die Asylrichtlinien der EU auf einem Niveau eingehalten werden, das Rückschiebungen von Asylsuchenden im Rahmen des Dublin-Systems rechtfertigen kann. So galt dort bis Ende 2011 Syrien als sicherer Herkunftsstaat. Rückgeschobene Asylbewerber können trotz weiter laufenden Asylverfahrens zurückgeschoben werden. Die Bundesregierung soll hierzu Stellung nehmen.
Drucksache 17/8653
Antwort der Bundesregierung 17/8836