Bis heute gibt es keine genauen Anweisungen zur zweiten Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zu Deutschen (10 C 12.12 vom 4. September 2012) - entgegen anders lautender Ankündigungen der Bundesregierung auf BT-Drs. 17/11661. Bisherige Rundschreiben geben das Urteil falsch wieder. Deshalb sind Nachfragen erforderlich.
Drucksache Nr. 17/12780