Im November 1993 verhängte das Bundesinnenministerium ein Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und Dutzender weiterer als PKK-nah angesehener Vereine, Verlage und Presseagenturen.
Drucksache Nr. 17/13072
BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen
Im November 1993 verhängte das Bundesinnenministerium ein Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und Dutzender weiterer als PKK-nah angesehener Vereine, Verlage und Presseagenturen.
Drucksache Nr. 17/13072