Die Bundesregierung setzt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 4. September 2012 (10 C 12.12) zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zu Deutschen nur unzureichend um. Zudem erweckte sie auf BT-Drs 17/12780 und in Beantwortung einer mündlichen Frage (Plenarprotokoll 17/227, Seite 28370, Anlage 17) einen falschen Eindruck über den tatsächlichen Inhalt des Runderlasses des Auswärtigen Amtes vom 6.12.12 zur Umsetzung dieses Urteils. Deshalb sind Nachfragen erforderlich.
Drucksache Nr. 17/14337