07.10.2010 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/3137
Soldaten der Bundeswehr waren bis 1986 und Soldaten der NVA bis 1990 Radarstrahlen ausgesetzt, die zu Krebserkrankungen führen. Trotz der relativ klaren Vorgaben des sog. Radar-Berichtes von 2003 ist bislang der Großteil der Entschädigungs- und Versorgungsanträge nicht oder abschlägig behandelt worden. Die Untätigkeit sämtlicher Bundesregierungen gibt Anlass zur Sorge, dass die Betroffenen sterben, bevor ihnen eine angemessene Anerkennung und Entschädigung zuteil wird.
Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/3607 vor.
Antwort als PDF herunterladen