Immer häufiger werden sogenannte Finanzermittlungen neben Bekämpfung eines vermeintlichen "Terrorismus" auch für andere Kriminalitätsbereiche eingesetzt. EU-Schlussfolgerungen regen nun den weiteren Ausbau, neue Kooperationsformen verschiedener Behörden sowie die Nutzung von Software an. Dadurch wird aber tief in die Privatsphäre Betroffener eingegriffen. In Kombination mit Passagierdaten und Metadaten aus der Telekommunikation können derart weitgehende Persönlichkeitsprofile angelegt werden.
Drucksache Nr. 17/14831