23.09.2010 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/2981
Am 17. Juni 2010 beschloss der Deutsche Bundestag eine grundlegende Umstrukturierung des Wehr- und Zivildienstes. Am 9. Juli stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstlicher Vorschriften 2010 (WehrRÄndG 2010) zu. Diese Änderungen sollen am 1. Dezember 2010 in Kraft treten. Offen ist nun, wie der Wegfall des Zivieldienstes kompensiert wird.
Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/3194 vor.
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