Mehrere Einrichtungen der EU wurden nach Medienberichten von Geheimdiensten der USA und Großbritanniens infiltriert. Die Bundesregierung erklärt, „Sicherheitsbüros“ von EU-Institutionen würden „dieAufgabe der Spionageabwehr wahrnehmen“. Es ist aber unklar, wer damit gemeint ist. Die Spionage unter EU-Mitgliedstaaten würde den Artikel 7 EUV verletzen. Die Spionage hat auch Einfluss auf das Safe Harbor-Abkommen, die Datenschutz-GVO und das geplante EU-US-Freihandelsabkommen.
Drucksache Nr. 18/168