29.06.2010 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/2276
Der Hohe Kommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) kümmert sich insbesondere in den Ländern, in den kein funktionierendes Asylsystem besteht, um die Anerkennung und Registrierung von Flüchtlingen und beobachtet den staatlichen Umgang mit ihnen. Das Regime in Libyen hat während einer Verhandlungsrunde mit der EU über ein Partnerschaftsabkommen die Tätigkeit des UNHCR untersagt. Wir wollen von der Bundesregierung wissen, welche Konsequenzen sie daraus zieht.
Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/2549 vor.
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