Die „Europäische Ermittlungsanordnung“ vereinfacht die grenzüberschreitende Anordnung einer polizeilichen oder justiziellen Maßnahme eines Mitgliedstaats („Anordnungsstaat“) in einem anderen Mitgliedstaat („Vollstreckungsstaat“). Geregelt werden „zeitweilige Überstellungen inhaftierter Personen“, Vernehmungen per Video- oder Telefonkonferenz, Hausdurchsuchungen, die Überwachung der Telekommunikation, die Ausspähung von Finanztransaktionen oder die Entsendung von heimlich ermittelnden Polizisten.
Drucksache Nr. 18/1439