Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

25.03.2010 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/1133

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach einstweiligen Rechtsschutz für Asylbewerber beschlossen, die über Griechenland in die EU eingereist sind und im Rahmen des ”one-chance-only”-Prinzips nur dort ihr Asylverfahren betreiben dürfen. Nach Ansicht des Gerichts ist die Lage des griechischen Asylsystems so miserabel, dass eine Rücküberstellung einer Verletzung des Rechts auf ein ordentliches Asylverfahren gleichkäme. Dennoch betreiben deutsche Behörden weiterhin solche ”Rücküberstellungen”.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/1340 vor.
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Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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