Da die Bundesregierung in einem der beiden Verfahren trotz mehrfacher Bitte des Landes NRW eine Stellungnahme ggü. dem EuGH unterlassen hat, was die Position/Argumentation der Beklagten nicht eben stützt, soll u.a. nach den Motiven für derartiges Agieren gefragt werden.
Drucksache Nr. 18/2760