Am 12. September 2014 verkündete der Bundesinnenminister ein Verbot nach dem Vereinsgesetz gegen die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS, vormals ISIS oder ISIG), die in Teilen des Irak und Syriens schwerste Verbrechen vor allem gegen Angehörige religiöser Minderheiten begeht. Nach Ansicht der Regierung besteht in der Bundesrepublik ein signifikantes Unterstützerpotential für die Gruppierung. Sicherheitsdienste sehen eine "konkrete tödliche Gefahr" durch IS-Anhänger in Deutschland.
Drucksache Nr. 18/2864