Im August 2013 erhielt Edward Snowden ein vorläufiges und auf ein Jahr begrenztes Asyl in Russland. Kurz vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis brach eine erneute Debatte über den Umgang mit dem Whistleblower sowie mögliche Aufnahmemöglichkeiten aus. Die Bundesregierung sieht die Voraussetzungen für ein Asyl in der Bundesrepublik nicht gegeben und verwehrt Snwoden sogar die Einreise zum Zwecke einer Anhörung vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschussen zum NSA-Skandal.
Drucksache Nr. 18/3094