Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Rüstungsexport (21.10.14) in Teilen das Auskunftsrecht der Abgeordneten gestärkt. Informationen über frühere, maßgebliche Rüstungsexportentscheidungen des Bundessicherherheitsrats sind nun offenzulegen. Die Rüstungsexportpolitik der Bundesrepublik im vergangenen Jahrzehnt wird dadurch transparenter.
Drucksache 18/3002