Es soll erläutert werden, welche Maßnahmen zur Räumung der Trainingsgelände in Afghanistan, die in Rahmen einer ISAF-Mission von den Bundeswehrtruppen benutzt worden sind, bischer vorgenommen und/oder künftig geplant sind. Anhand des unterschriebenen CCV-Abkommens müssen diese vom truppenstellenden Land sowohl oberflächlich als auch tiefgründich geräumt werden.
Drucksache Nr. 18/3382