In mehreren nationalen und internationalen Initiativen arbeitet das Bundesinnenministerium daran, „terroristische Onlineaktivitäten” in Zusammenarbeit mit Internetdienstleistern zu stoppen und unliebsame Inhalte zu löschen. Propaganda von „Islamisten wie jene von der Terrormiliz” soll mit einer „Gegenerzählung“ gekontert werden. Es ist aber unklar, welche technischen Verfahren (etwa Filtertechnologien) eingesetzt werden und inwiefern dies überhaupt rechtlich durchsetzbar ist.
Drucksache Nr. 18/3655