Im Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität ist der Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten mit den USA festgelegt. Allerdings seien der Abruf von daktyloskopischen Daten und die Verarbeitung von DNA-Profilen noch nicht im Wirkbetrieb. Auch die "Entwicklung und Installation" der notwendigen Software dauere an. Ein Ende "technischer und fachlicher Tests" war für Mitte 2014 angekündigt.
Drucksache Nr. 18/5063