18.08.2011 - Kleine Anfrage - Drucksache 17/06822
Die Bundesregierung geht gegen die Rechtsprechung der italienischen Justiz, die Entschädigungen für Opfer deutschen NS-Unrechts vorsieht, vor dem Internationalen Gerichtshof vor. Die mündliche Verhandlung in Den Haag findet vom 12. bis 16. September statt. Die Bundesregierung beruft sich auf die Staatenimmunität, die auch für NS-Morde gelten soll. DIE LINKE. kritisiert diese Entschädigungsverweigerung und erkundigt sich nach den laufenden Verfahren in Italien.
Drucksache 17/6822
Antwort der Bundesregierung 17/6923