Zahlreiche Länder haben mit den USA „Preventing and Combating Serious Crime“-Abkommen (PCSC) über den Austausch personenbezogener Daten unterzeichnet. Vorbild war ein Vertrag zwischen der BRD und den USA, der u.a. automatisierte Abfragen von Fingerabdrücken und DNA-Profilen vorsieht. Selbst personenbezogene Daten zum Sexualleben oder der politischen Gesinnung Betroffenener dürfen - auch für andere Zwecke - verarbeitet und an Drittstaaten oder Privatunternehmen weitergegeben werden.
Drucksache 17/6839
Antwort der Bundesregierung 17/6965