3.8.2011 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/6724
Durch zahlreiche Medienveröffentlichungen wurde bekannt, dass die Polizei in Dresden vor und am 19. Februar 2011 sogenannte Funkzellenabfragen und -auswertungen durchgeführt hat. Die Funkzellenabfrage (FZA) ist eine heimliche Ermittlungsmaßnahme zum Zweck der Strafverfolgung und seit Anfang 2008 in § 100g Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung (StPO) gesetzlich geregelt.
Bei der Funkzellenabfrage werden Telekommunikationsverbindungsdaten abgefragt, die in einer bestimmten, räumlich bezeichneten Funkzelle in
einem bestimmten Zeitraum angefallen sind. Die FZA ist eine polizeiliche Maßnahme, die regelmäßig die Rechte einer größeren Anzahl Unbeteiligter beeinträchtigt.
Drucksache 17/6724