Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Bundestags belegt, dass zahlreiche Bestimmungen im Aufenthaltsrecht gegen verbindliches EU-Türkei-Assoziationsrecht verstoßen. Maßgebliche Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre sind damit auf türkische Staatsangehörige nicht anwendbar, etwa Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug. Dies hat die Bundesregierung auf mehrere Anfragen der LINKEN bislang noch bestritten. In der Kleinen Anfrage geht es um Konsequenzen aus dem WD-Gutachten.
Drucksache 17/6843
Bezugnehmend auf Drucksache 17/5884
Antwort der Bundesregierung 17/6970