Am 26.04.2012 läuft eine einmonatige Frist zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) ab, die die EU-Kommission der Bundesregierung stellte. Durch ein Vertragsverletzungsverfahren und die Drohung mit "erheblichen Strafgeldern" soll die VDS durchgesetzt werden, obwohl das BVerfG die erste Umsetzung für verfassungswidrig erklärt hatte und eine Überprüfung der Richtlinie zur Vereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta durch den EuGH noch aussteht.
Drucksache 17/9385
Antwort der Bundesregierung 17/9385