Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur gesetzlichen Grundlage der Information ausländischer Geheimdienste über eine deutsche Reisegruppe
Auf welcher gesetzlichen Grundlage informiert das Bundesamt
für Verfassungsschutz, BfV, ausländische Geheimdienste
über Reisen einer Gruppe deutscher Staatsangehöriger
als angebliche Terrorismusunterstützer ins Ausland, wie es
der Schriftsteller Raul Zelik über eine Reisegruppe von 2005
nach Kolumbien berichtete (http://tinyurl.com/6ub2ek9), und
inwiefern stellte die Bundesregierung in diesem Einzelfall, aber auch in anderen Fällen sicher, dass durch diese Praxis
nicht Leib und Leben ihrer Staatsangehörigen gefährdet werden,
zumal der damalige Chef des kolumbianischen Geheimdiensts
DAS, mit dem das BfV kooperierte, als Hardliner gegen
Linke und Unterstützer paramilitärischer Gruppen
bekannt war, was letztes Jahr mit einer Verurteilung zu
25 Jahren Gefängnis geahndet wurde, da ihm nachgewiesen
wurde, dass er in seiner Amtszeit den Todesschwadronen Listen
zu ermordender Gewerkschafter zuspielte?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper am 20. Februar 2012
Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, hat weder den kolumbianischen noch einen anderen ausländischen Nachrichtendienst im Wege des Austauschs personenbezogener Daten über die in der Frage erwähnte Reise einer Gruppe deutscher Staatsangehöriger nach Kolumbien informiert. Weder zur Person des Raul Zeliknoch zu dessen Umfeld hat das BfV jemals personenbezogene Daten an den kolumbianischen Nachrichtendienst übermittelt.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17161.pdf