Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Mündliche Frage nach Überwachungssoftware zur Spracherkennung, automatisierten Übersetzung, Textvergleichen, OCR-Erkennung von Scan-Dokumenten und Faxen

Wird bei der millionenfachen Überwachung digitaler Kommunikation durch deutsche Geheimdienste (Bundestagsdrucksache 17/8639) Software eingesetzt, die die Spracherkennung, automatisierte Übersetzung, Textvergleiche, OCR-Erkennung von Scan-Dokumenten oder Faxen sowie sonstige digitale Analysekapazitäten gewährleisten soll, und an welchem Ort wurde die derartige Analyse der ausspionierten Telekommunikationsvorgänge jeweils vorgenommen?

Die Frage betrifft – ebenso wie die in Bezug genommenen Ausführungen in der Bundestagsdrucksache 17/8639 auf Seite 6 f. – die Praxis des Bundesnachrichtendienstes im Rahmen der sogenannten „Strategischen Telekommunikationsüberwachung“ nach § 5 Art.-10- Gesetz.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, und der der Militärische Abschirmdienst, MAD, sind nicht berichtigt, strategische Telekommunikationsüberwachung durchzuführen. Beide Dienste setzen keine Software/ Tools im Sinne der Frage ein. Der Bundesnachrichtendienst, BND, erhebt gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 des Bundesnachrichtendienstgesetzes, BNDG, Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung über das Ausland. Eine schriftliche Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur nachrichtendienstlichen Methodik des BND im Bereich der strategischen  Fernmeldeaufklärung, einem nicht eingrenzbaren Personenkreis – auch der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise gegnerisch gesinnten Kräfte – nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen.

Dabei könnte die Gefahr entstehen, dass operative Fähigkeiten und Methoden aufgeklärt würden, die grundsätzlich nicht öffentlich dargestellt werden können. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und damit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Nicht zuletzt zum Schutz der Arbeitsfähigkeit und der Aufgabenerfüllung des BND – und damit zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland – muss dies verhindert werden.
Daher muss bei der Beantwortung dieser Frage eine Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten einerseits mit den dargestellten negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BND sowie der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiter des BND andererseits erfolgen. Bezogen auf die vorliegende Frage führt die gebotene Abwägung zum Vorrang der Geheimhaltungsinteressen. Darüber hinaus unterliegt sämtliche Telekommunikationsüberwachung der Kontrolle parlamentarischer Gremien. Dennoch ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, das Informationsrecht des Parlamentes unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu befriedigen. Zur Wahrung dieses Informationsrechtes wurde ein Teil meiner Antwort, der VS-GEHEIM eingestuft ist, beim Geheimschutzbeauftragten des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17164.pdf

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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