Hat sich die Bundesregierung in Verhandlungen zur Neubestimmung des Mandates der Welthandels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) zusammen mit den anderen „westlichen“ Regierungen gegen die Gruppe der Entwicklungsländer (G-77) für eine Beschränkung des im Entwurf befindlichen Mandates eingesetzt, die auf den Ausschluss der bisherigen Forschung und Beratung zielt (etwa zu Themen wie der aktuellen Welt- wirtschaftskrise, destabilisierenden Kapitalbewegungen, Wechselkursverzerrungen, der Volatilität der Rohstoffmärkte, der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, der regionalen finanziellen und monetären Zusammenarbeit und der Notwendigkeit einer Reform der internationalen Finanz- und Wirtschaftsarchitektur zielt; vgl. http://www.guardian.co.uk/business/economics-blog/2012/apr/03/west-strikes-back-new-world-order-unctad), und wie begründet die Bundesregierung ihre Position in den Verhandlungen?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 23. April 2012:
Die Bundesregierung tritt keineswegs für eine Beschränkung des bestehenden Mandats der UNCTAD ein, sondern wendet sich lediglich
gegen eine Ausweitung des bisherigen Mandats. Die Bundesregierung hat ihre Positionen zu UNCTAD XIII bei der Erarbeitung der am 10. Oktober 2011 verabschiedeten EU-Ratsschlussfolgerungen „The European Union’s Key Objectives and Priorities for the 13th United Nations Conference on Trade and Development“ (Dok. 15326/11) eingebracht. Die EU verhandelt auf dieser Basis.
Drucksache 17/9449