Wie beurteilt die Bundesregierung den griechischen Anspruch auf Rückzahlung der von den deutschen und italienischen Besatzungsmächten aufgezwungenen Kredite, die im Unterschied zu Reparationsansprüchen und anderen Kompensationen nicht unter das Londoner Schuldenabkommen von 1953 fallen, und warum wird die Bundesregierung nicht aktiv, um, wie gegenüber Jugoslawien und Polen 1956 bzw. 1971, seine unter der Besatzung aufgezwungenen Kredite an Griechenland zurückzuzahlen, die mittlerweile auf mehrere Dutzend Milliarden angewachsen sind?
Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Hunko, ich beantworte Ihre Frage zurückgreifend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken zu Entschädigungs-, Schadensersatz- und Reparationsforderungen wegen NS-Unrechts in Griechenland, Italien und anderen ehemals von Deutschland besetzten Staaten. Ich darf auf diese Beantwortung verweisen, um die mir zur Verfügung stehende Zeit jetzt nicht über Gebühr in Anspruch zu nehmen.
Ich darf Ihnen aber auch mitteilen, Herr Kollege Hunko: Der Bundesregierung sind keine Bestrebungen der griechischen Regierung bekannt, derartige Forderungen geltend zu machen. Es hat in dieser Sache keine Gespräche mit der griechischen Regierung gegeben.
Präsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfragen?
Andrej Hunko (DIE LINKE): Wir waren ja als Delegation des Parlaments in Griechenland. Ich darf Ihnen sagen: Offiziell sind wir in der Tat nicht darauf angesprochen worden, aber inoffiziell sehr wohl. Es gibt wohl auch – wie soll ich sagen? – Druck auf griechische Abgeordnete, das Thema in offiziellen Gesprächen nicht anzusprechen. Das Thema ist aber bei allen Abgeordneten der unterschiedlichen Fraktionen und insbesondere auch in der griechischen Bevölkerung präsent. Ist Ihnen bekannt, dass, obwohl in Griechenland ganz offen darüber diskutiert wird – das kommt auch in den deutschen Medien an –, in irgendeiner Form Druck ausgeübt wird? Um es noch einmal klarzumachen: Ich spreche jetzt konkret von den Zwangsanleihen, die 1942 aufgelegt wurden, und nicht von Kriegsverbrechen und anderem.
Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Herr Kollege, natürlich gibt es über diese und andere Fragen in Griechenland eine intensive Diskussion. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Bundesregierung zu Diskussionen über Sachverhalte, die unser bilaterales Verhältnis berühren, nicht Stellung nimmt. Aber Forderungen, wie Sie sie in Ihrer Frage artikuliert haben, sind von der griechischen Seite uns gegenüber nicht gestellt worden.
Andrej Hunko (DIE LINKE):
Die Bundesregierung hat ja in der Vergangenheit, vor allen Dingen in den 60er-Jahren, oft gesagt, dass auf die Forderungen verzichtet worden wäre. Der griechische Premierminister Karamanlis hat dies dementiert. Am 31. März 1967 wurde dann eingeräumt, dass es einen solchen Verzicht nie gegeben hat. Ist Ihnen bekannt, dass jemals von griechischer Seite auf die Forderung nach Rückzahlung verzichtet wurde? Wie beurteilen Sie den Status dieses ungeklärten Problems im Augenblick?
Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Ich kann nur nochmals sagen – das ist ja der Ausgangspunkt Ihrer Frage –, dass im Hinblick auf Reparationsansprüche, welcher Art auch immer, oder hinsichtlich der Frage, die Sie angesprochen haben, nämlich der während der Besatzung aufgezwungenen Kredite, von griechischer Seite keine entsprechenden Forderungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht worden sind und dass es in dieser Sache keine Gespräche zwischen der griechischen Regierung und deutschen Regierungsstellen gegeben hat.