Inwiefern sieht die Bundesregierung die Verhaftung von 36 Anwältinnen und Anwälten von Abdullah Öcalan als Eingriff in jene „Grundrechte und -freiheiten“, die sie nach eigenen Angaben zum „Bestandteil des politischen Dialogs mit der Türkei“ macht (Antwort auf schriftliche Frage Nr. 6-254) und in welcher Form hat die Bundesregierung diesen nach Ansicht des Fragestellers schweren Eingriff in die Verteidigungsfreiheit gegenüber der Türkei thematisiert?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Harald Braun vom 6. August 2012:
Wie in der oben erwähnten Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 2 erläutert, spricht die Bundesregierung Fragen der Rechtsstaatlichkeit gegenüber der Türkei regelmäßig an. Dazu gehört die Wahrung der Grundrechte und Grundfreiheiten, insbesondere das Recht auf einen fairen Prozess auch bei Verfahren im Rahmen des Kampfes gegen den Terrorismus. Die Verfahren im Rahmen des Vorgehens der türkischen Justiz gegen die Union der Gemeinschaften Kurdistans (KCK), im Zuge derer auch die Inhaftierung von Anwälten erfolgte, wurden während der Türkei-Reise des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, Mitte Juni 2012 gegenüber der türkischen Seite thematisiert.
Drucksache 17/10460