Welche Projekte zur Nutzung genetischer Ressourcen sind im Rahmen der im November 2011 zwischen Deutschland und Mexiko vereinbarten Zusammenarbeit zur Erweiterung des Biodiversitätsschutzes geplant und wie nimmt die Bundesrepublik Einfluss auf die Etablierung eines Mechanismus zum Vorteilsausgleich entsprechend Artikel 5 des Nagoya-Protokolls der Biodiversitäts-Konvention der UNO, das von Deutschland unterzeichnet, wenngleich noch nicht ratifiziert wurde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp vom 6. August 2012:
Bei den Regierungsverhandlungen mit Mexiko am 22./23. November 2011 wurde das Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit „Gerechter Vorteilsausgleich bei der Nutzung biologischer Vielfalt in Mexiko“ vereinbart. Ziel des Vorhabens ist es, bei der Gestaltung von Rahmenbedingungen und Regelwerken mitzuwirken, mexikanische Schlüsselakteure in der Anwendung von Regeln und Orientierungen zum Zugang zu genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen zu unterstützen, den gerechten und ausgewogenen Ausgleich der sich daraus ergebenden Vorteile sicherzustellen und hierdurch Anreize zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu schaffen. Damit wird die Umsetzung des Nagoya-Protokolls der Konvention über die biologische Vielfalt in Mexiko unterstützt.
Drucksache 17/10460