Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

In welchen Fällen haben Bundesbehörden seit 2001 sogenannte Homepageüberwachungen durchgeführt bzw. anderen Behörden dabei assistiert (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/10194), wie es die „Frankfurter Rundschau“ am 27. August 2012 hinsichtlich der Ermittlungen zu rassistischen Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) über derart aufgespürte „verdächtige“ Zugriffe aus der sächsischen Staatskanzlei berichtet (bitte nach Zeitpunkt und Dauer der Maßnahme sowie ausführender/beauftragender Behörde auflisten), und in wie vielen Fällen ergaben sich Hinweise, die auf anderen Wegen nicht erlangt worden wären?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 10. September 2012:

Das Bundeskriminalamt (BKA) führte zwischen 2001 und 2008 in 38 Fällen Homepageüberwachungen auf der Website des BKA auf Anordnung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft durch. In weiteren 130 Fällen hat das BKA Länderdienststellen bei Homepageüberwachungen auf Webseiten der ersuchenden Länderdienststellen im Rahmen dortiger Ermittlungsverfahren unterstützt. Eine vollständige, detaillierte Auflistung der einzelnen Homepageüberwachungen nach Dienststellen, Zeitpunkt und Dauer ist nicht mehr möglich, da diese Informationen mangels Aufbewahrungserfordernis bereits gelöscht worden sind. Bei einer Vielzahl von Homepageüberwachungen ergaben sich wertvolle Hinweise, die auf anderen Wegen nicht erlangt worden wären. Beispielhaft werden nachfolgende abgeschlossene Ermittlungsverfahren genannt, bei denen der oder die Täter durch Homepageüberwachungen ermittelt wurden: – Mord an der acht Jahre alten Julia H. am 29. Juni 2001 in Gießen/ Hessen; – Erpressung zum Nachteil des METRO-Konzerns im Mai 2002; – Doppelmord an den elf und neun Jahre alten Geschwistern Tom und Sonja S. am 31. März 2003 in Stolberg/Nordrhein-Westfalen. Die Bundespolizei hat im Jahr 2006 der Polizei des Landes Nordrhein- Westfalen und der zuständigen sachleitenden Staatsanwaltschaft eine Website mit einer Öffentlichkeitsfahndung innerhalb der Bundespolizeiinternetpräsenz zur Verfügung gestellt. Die Homepageüberwachung dieser Website erfolgte jedoch nicht durch die Bundespolizei, sondern lag in der Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Essen. 

Drucksache 17/10696

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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