Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Tod von 58 Flüchtlingen am 28. Oktober 2012 bei Gibraltar erläutern, deren tödlicher Schiffbruch nach unterschiedlichen Medienberichten (http://ffm-online.org/2012/10/29/58-tote-bei-gibraltar-pro-asyl-erklarung-29-10-2012-18-uhr) 13 Stunden zuvor von einem Flugzeug im Rahmen der Frontex-Mission Indalo fotografiert worden war, wobei unklar ist, ob es sich um ein deutsches oder ein maltesisches Flugzeug handelte – zumal Malta sich 2011 nicht an Indalo beteiligte –, und ist der Grund für die zu späte Hilfeleistung für die Ertrinkenden darin zu suchen, dass Frontex, die spanischen oder andere Behörden auf einer „Push-back“-Aktion bestanden, damit die Migrantinnen und Migranten von marokkanischen Schiffen aufgegriffen werden und nicht in die EU einreisen (falls nein, bitte anderweitige Gründe ausführen)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner:
In dem genannten Seebereich findet die Frontex-koordinierte Seegrenzenoperation Indalo statt. Deutschland beteiligt sich an dem Einsatz weder mit Schiffen noch mit Hubschraubern bzw. Flugzeugen oder Besatzungen für diese Einsatzmittel. Ziel dieser Frontex-Operation ist die Unterstützung der zuständigen spanischen Behörden bei der Verhinderung von Seewegschleusungen aus Algerien und Marokko kommend nach Spanien. Die Rettung von in Seenot geratenen Schiffen und Booten bzw. den darauf befindlichen Personen entsprechend der sogenannten Frontex-Leitlinien (Beschluss des Rates der Europäischen Union zur Ergänzung des Schengener Grenzkodex hinsichtlich der Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit, 2010/252/EU vom 26. April 2010) hat oberste Priorität im Rahmen des Frontex-Einsatzes.
Die Verantwortung für die Überwachung und die Kontrolle der EU-Außengrenzen liegt weiterhin bei dem zuständigen EU-Mitgliedstaat, in diesem Fall den spanischen Behörden. Gleiches gilt auch für die Seenotrettung innerhalb der dafür festgelegten Seenotrettungszonen. Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, dass sowohl Einsatzkräfte anderer EU-Mitgliedstaaten unter Mandat der Agentur Frontex als auch Einsatzkräfte der spanischen maritimen Search-&-Rescue-Organisation SASEMAR sowie der spanischen Guardia Civil an den Such- und Rettungsmaßnahmen beteiligt waren. Die spanische Regierung hat sich als verantwortlicher Staat die Veröffentlichung eines offiziellen Berichts über das Ereignis vorbehalten.
Mangels anders lautender Informationen geht die Bundesregierung davon aus, dass alle Einsatzkräfte die Such- und Rettungsmaßnahmen im Einklang mit internationalem Recht und bestehenden Vereinbarungen und im Rahmen der tatsächlich bestehenden Möglichkeiten durchgeführt haben.
Drucksache 17/203