Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Einzelheiten, Ablauf und Beteiligten zur Beendigung einer friedlichen Protestaktion am 15. Oktober 2012 in der nigerianischen Botschaft in Berlin, für die nach Kenntnis des Fragestellers vom nigerianischen Botschafter beim Auswärtigen Amt polizeiliche Amtshilfe zur Räumung der Demonstranten beantragt wurde, und inwieweit wird die Bundesregierung hierzu dem Fragesteller mündlich zugetragenen Berichten über brutale Übergriffe durch Sicherheitspersonal in der Botschaft – unter anderem mit einem Baseballschläger – sowie mehrfache rassistische Beleidigungen, Schläge und von Gruppen von Polizisten ausgeübte Misshandlungen im Berliner Polizeigewahrsam – Gefangenensammelstelle Tempelhofer Damm – nachgehen und sich so für eine Aufklärung der im Zusammenhang mit ihrer diplomatischen Aktivität vorgefallenen unverhältnismäßigen Gewalt einsetzen?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper:
Nach Erkenntnis der Bundesregierung fand am 15. Oktober 2012 eine widerrechtliche Besetzung der Botschaft Nigerias durch 14 Personen statt. Auf Ersuchen der Botschaft unmittelbar bei der Berliner Polizei ist nach etwa einer Stunde die Besetzung durch Räumung des Missionsgebäudes beendet worden. Dabei habe es weder Sachbeschädigungen noch verletzte Personen gegeben. Dies wurde auch seitens der Botschaft bestätigt.
Gegen die widerrechtlichen Besetzer wurde seitens der Botschaft Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet. Informationen, wonach es bei der Beendigung der Besetzung zu brutalen Übergriffen durch Sicherheitspersonal in der Botschaft gegen Demonstranten bzw. bei den anschließenden Polizeimaßnahmen zu Misshandlungen im Polizeigewahrsam gekommen sein soll, liegen der Bundesregierung nicht vor. Voraussetzung für die Überprüfung solcher Vorwürfe wären Strafanzeigen der Betroffenen, die bislang nicht erstattet wurden.
Drucksache 17/200