Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zum Verhör des Gefangenen Abdul Hakim Belhadj durch deutsche Beamte bzw. Behörden in libyschen Gefängnissen machen, wo dieser schwer misshandelt und gefoltert wurde, wie es der Bericht „Delivered into Enemy Hands“ von Human Rights Watch beschreibt (www.hrw.org/sites/default/files/ reports/libya0912webwcover_1.pdf), und in welchen Fällen war die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren daran beteiligt, mit oder ohne Haftbefehl gesuchte Personen nach Libyen zu überstellen oder zu verschleppen?
Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber:
Abdul Hakim Belhadj wurde in libyschen Gefängnissen nicht, wie in dem Bericht von Human Rights Watch dargestellt, durch deutsche Beamte oder Behörden verhört. Losgelöst von dem hier angesprochenen Fall sind deutsche Beamte und Behörden auch bei ihren Aktivitäten im Ausland rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards verpflichtet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu weiteren Vorgängen im Sinne der Anfrage vor.
Drucksache 17/10737