Wie viele Anordnungen zur Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs des Bundesministeriums des Innern nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses wurden im Zeitraum von 1997 bis 2002 erlassen, und wie viele Widersprüche von Betroffenen dagegen haben vor Gerichten dazu geführt, diese als (auch teilweise) rechtswidrig einzustufen (bitte darstellen mit Anzahl der Anordnungen, Anzahl der Widersprüche und Anzahl erfolgreicher bzw. nicht erfolgreicher Widersprüche)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder:
Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet dem Deutschen Bundestag nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G 10) jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den §§ 3, 5 und 8 G 10. Die Verpflichtung zur jährlichen Unterrichtung des Deutschen Bundestages wurde eingeführt durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 für das seinerzeit für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste auf dem Gebiet der Maßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zuständige G 10-Gremium.
Entsprechende Berichte des G 10-Gremiums sind am 4. Juli 1996 (Bundestagsdrucksache 13/5224) und am 13. Februar 1998 (Bundestagsdrucksache 13/9938) abgegeben worden.
Durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über parlamentarische Gremien vom 17. Juni 1999 sind die Aufgaben des G 10-Gremiums auf das Parlamentarische Kontrollgremium übertragen worden. Der erste Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums erschien am 22. September 1999 (Bundestagsdrucksache 14/1635). Weitere Berichte erschienen am 8. Dezember 2000 (Bundestagsdrucksache 14/4948), am 21. Februar 2002 (Bundestagsdrucksache 14/8312) und am 24. März 2003 (Bundestagsdrucksache 15/718).
Im Zeitraum von 1997 bis zum 30. Juni 2000 sind in den genannten Berichten lediglich Angaben zur strategischen Fernmeldekontrolle erfolgt. Die genaue Anzahl der durch das Bundesministerium des Innern ergangenen Anordnungen lässt sich den Berichten nicht entnehmen. Aufgrund der bestehenden Vernichtungsvorschriften sind für den genannten Zeitraum keine Unterlagen mehr vorhanden, die eine Angabe der genauen Anzahl von Individualanordnungen ermöglichen.
Erst ab dem zweiten Halbjahr 2000 enthalten die Berichte Angaben zur Anzahl der Individualmaßnahmen. Anzahl der Individualmaßnahmen im Bereich der Nachrichtendienste gemäß den veröffentlichten Drucksachen des Deutschen Bundestages:
im 2. Halbjahr 2000: 39
im 1. Halbjahr 2001: 46
im 2. Halbjahr 2001: 32
im 1. Halbjahr 2002: 38
im 2. Halbjahr 2002: 34
Aus dem Anordnungszeitraum 1997 bis 2002 sind insgesamt zehn Klagen zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Überwachungsmaßnahmen bei den Verwaltungsgerichten erhoben worden. Von diesen zehn Klageverfahren bezogen sich fünf auf ein und dieselbe Anordnungsmaßnahme. In allen Fällen ist die Rechtswidrigkeit (oder auch die teilweise Rechtswidrigkeit) der Überwachungsmaßnahmen festgestellt worden; maßgeblich für die festgestellte Rechtswidrigkeit war die nach Auffassung des jeweiligen Verwaltungsgerichts unzureichende schriftliche Darlegung der Subsidiarität der jeweiligen G 10-Beschränkungsmaßnahmen in den Anträgen des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Die aktuelle Anordnungspraxis trägt dem in verstärktem Maße Rechnung.
Drucksache 17/11233