Wie viele Rasterfahndungen wollten Ermittler/- innen wegen der ungeklärten Mordfälle bis zur Entdeckung der Täterschaft des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) in den damit befassten „Besonderen Aufbauorganisationen“ nach entsprechenden richterlichen Beschlüssen durchführen, bzw. haben diese dann nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich durchgeführt (bitte bis zur Entdeckung des NSU im Herbst 2011 und die Zeit danach gesondert darstellen), und in welchem Umfang wurden hierfür auch Informationen über Finanztransaktionen, Hotelbuchungen, Mietwagennutzung eingebunden, bzw. wie viele entsprechende Datensätze (Finanztransaktionen, Hotelbuchungen, Mietwagennutzung) wurden oder werden hierfür vorgehalten?
Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom 30. Oktober 2012:
Das Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof haben im Zuge der in Rede stehenden Ermittlungen keine Maßnahmen nach den §§ 98a, 98b der Strafprozessordnung (StPO) durchgeführt bzw. beantragt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Zusammenhang mit der „Ceska-Mordserie“ (2000 bis 2006) 80 Maßnahmen nach den §§ 98a, 98b StPO richterlich angeordnet. Dabei wurden ca. 13 Millionen Transaktionsdaten aus Einsätzen von Kredit- und Debitkarten, ca. 300 000 Hotelübernachtungsdaten und ca. eine Million Autovermietungsdaten einbezogen. Weitere Erkenntnisse zu diesen in Länderverantwortung durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Drucksache 17/11283