Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Wie haben sich Einrichtungen der Bundesregierung hinsichtlich der Entscheidung zur Ausrichtung der EXPO 2012 in der kasachischen Hauptstadt Astana im Vorfeld bzw. bei der Abstimmung positioniert, und inwiefern wurden im gesamten Entscheidungsprozess der beteiligten Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung auch Verletzungen der Menschen- und Bürgerrechte sowie Folterungen in Gefängnissen thematisiert?

Antwort der Staatssekretärin Anne Ruth Herkes vom 30. November 2012:

Für die Ausrichtung der EXPO 2017 hatten sich Lüttich/Belgien und Astana/Kasachstan beworben. Die Enquiry Missions in Astana und Lüttich fanden im März 2012 statt. Auf der Grundlage der Kommissionsberichte hat der Exekutivausschuss des „Bureau International des Expositions“ (BIE) der Generalversammlung im Juni 2012 vorgeschlagen, beide Bewerbungen zuzulassen. Beide Projekte seien tragfähig und in Übereinstimmung mit den BIE-Vorschriften. In der Generalversammlung des BIE im Juni 2012 wurden beide Bewerber zur Wahl zugelassen. In der Generalversammlung des BIE am 22. November 2012 sprachen sich 103 BIE-Mitgliedstaaten für Astana als Austragungsort der Weltausstellung im Jahr 2017 aus. 44 BIEMitgliedstaaten votierten für Lüttich. Ein Mitglied enthielt sich der Stimme. Bei dieser Wahl handelt es sich gemäß den BIE-Regularien um eine geheime Wahl. Menschen- und Bürgerrechtsfragen sind regelmäßig Gegenstand bilateraler Kontakte. 

Drucksache 17/11787

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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