Was wird die Bundesregierung im Europarat und in der Europäischen Union unternehmen, um den Verstoß gegen die Europäische Sozialcharta durch die von der Troika aus Europäischer Zentralbank, Europäischer Kommission und Internationalem Währungsfonds mit der griechischen Regierung vereinbarten, arbeitsrechtlichen Regelungen zu beenden, nachdem der Europäische Ausschuss für soziale Rechte entschieden hat, dass zwei dieser Regelungen unmittelbar illegal sind, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass weitere Maßnahmen der von der Troika mit Griechenland festgelegten Memoranda of Understanding gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bzw. die Europäische Sozialcharta verstoßen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel:
Die in der Frage dargestellten Sachverhalte betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen Griechenland und dem Europarat. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung derzeit keinen eigenen Handlungsbedarf.
Drucksache 17/213