Inwieweit ist es der Bundesregierung gelungen, Details über das Joint Interagency Counter- Trafficking Center (JICTC) in Erfahrung zu bringen, das nach Auffassung der US-Regierung als „ziviles Gefolge im Sinne des NATOTruppenstatuts“ einzuordnen ist, dies aber von der Bundesregierung mangels Zuarbeit und wegen erst später erfolgter Unterrichtung durch die US-Regierung nicht überprüft werden konnte und wozu deshalb um weitere ausführliche Informationen gebeten wurde (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11540), und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung, wie in der Antwort dargelegt, seit dessen Errichtung „anlassbezogen“ und „im Rahmen der vertrauensvollen deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit“ über das JICTC ausgetauscht, womit ihr mittlerweile also mehr zu „konkreten Maßnahmen des JICTC seit dessen Einrichtung“ (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10, 17 und 21 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11540) oder die Kooperation mit dem AFRICOM bekannt sein dürfte, das ebenfalls „über zivile Mitarbeiter“ anderer Behörden verfügt?
Antwort des Staatsministers Michael Link vom 19. Februar 2013:
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin hat auf Frage des Auswärtigen Amts offiziell mitgeteilt, dass für das JICTC ausschließlich schon zuvor am U. S. European Command (EUCOM) stationiertes Personal tätig sei. Das JICTC habe bereits vorhandene Gebäude in den Patch Barracks in Stuttgart-Vaihingen bezogen. Das JICTC-Personal sei überwiegend aus der bereits vorhandenen EUCOM-Abteilung für Drogenbekämpfung gewonnen worden. Hinzu seien Stellen aus dem EUCOM-Militärstab gekommen.
Die amerikanische Seite wies hierbei auf das Recht des Entsendestaats auf interne Umstrukturierungen im Rahmen des geltenden Stationierungsrechts hin. Für das JICTC sind nach Angaben der US-Botschaft 33 Personen tätig, hierunter Soldaten, zivile Mitarbeiter des US-Verteidigungsministeriums und vier befristet eingestellte Bedienstete. Weitere Beschäftigte der US-Regierung aus der EUCOM-Abteilung für die Zusammenarbeit mit anderen US-Regierungsbehörden könnten zusätzlich das JICTC unterstützen, ohne vom JICTC angestellt zu sein. Die Aktivitäten des JICTC erfolgen demnach zur Unterstützung der Sicherheitszusammenarbeit, die US-Botschaftspersonal in Staaten des EUCOM-Zuständigkeitsbereichs durchführe.
Diese Unterstützungs- und Ausbildungsmaßnahmen für bestimmte Länder in Europa erfolgten auf Nachfrage und in der Verantwortung der jeweiligen amerikanischen Botschaft. Es handele sich hierbei vor allem um Sicherheitszusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung und der Strafverfolgung.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika beabsichtige nach Angaben der US-Botschaft nicht, durch die Errichtung des JICTC neue Befugnisse nach dem NATO-Truppenstatut zu begründen. Das JICTC sei im Rahmen bereits bestehender Befugnisse tätig, Unterstützung im Sicherheitsbereich im EUCOM-Zuständigkeitsbereich zu leisten. Die Schwerpunktlegung auf die Drogenbekämpfung sei bereits seit vielen Jahren Teil des Auftrags von EUCOM. Das JICTC sei nicht exekutiv tätig. Eine Kooperation des JICTC mit dem U. S. Africa Command (AFRICOM) ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Die Bundesregierung hat sich mit der amerikanischen Regierung über die Aufgaben und die Struktur des JICTC ausgetauscht. Aus der Tätigkeit des JICTC wurde kein Anlass bekannt, der erfordert hätte, sich mit der amerikanischen Regierung darüber hinaus über das JICTC auszutauschen.
Drucksache 17/12440