Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Details sind der Bundesregierung zur Einrichtung einer „Expertengruppe Vorratsdatenspeicherung“ auf Ebene der Europäischen Union bzw. der Europäischen Kommission bekannt (insbesondere Teilnehmer/-innen, Grund für die Einrichtung, Zielsetzung, geplante Maßnahmen, Inhalte einer etwaigen „Politikberatung“), und auf welche Weise bzw. mit welchen Inhalten werden sich Gremien oder Delegierte der Bundesregierung dort einbringen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler vom 26. Februar 2013:

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Beschluss vom 25. März 2008 (2008/324/EG), der bis zum 31. Dezember 2012 Gültigkeit hatte, die Sachverständigengruppe „Vorratsspeicherung von elektronischen Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten“ (ABl. L 111 vom 23.4.2008, S. 11) eingesetzt. Die Kommission hat in ihrem Beschluss vom 25. März 2008 die Konsultationen und Aufgaben, die Zusammensetzung und Ernennung der Mitglieder, die Arbeitsweise der Sachverständigengruppe, die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger und die Erstattung der sitzungsbedingten Aufwendungen näher geregelt.

Weitere Informationen sind über die allgemein zugängliche Internetseite der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verfügbar (http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/ police-cooperation/data-retention/index_en.htm). Dort wird auch mitgeteilt, dass die Kommission anstrebt, die Sachverständigengruppe im Jahr 2013 erneut einzurichten.

Artikel 3 des Beschlusses der Kommission vom 25. März 2008 hat die Zusammensetzung und die Ernennung der Mitglieder der Sachverständigengruppe geregelt; hiernach waren die Mitgliedstaaten beziehungsweise deren Regierungen nicht als Mitglied der Sachverständigengruppe vorgesehen. Die Bundesregierung war daher auch nicht Mitglied der Sachverständigengruppe der Europäischen Kommission.

Ob die Kommission bei einer erneuten Einrichtung einer Sachverständigengruppe eine andere Zusammensetzung derselben anstrebt, ist der Bundesregierung derzeit nicht bekannt. 

Drucksache 17/12582

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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